{"id":243,"date":"2021-03-23T09:09:47","date_gmt":"2021-03-23T08:09:47","guid":{"rendered":"https:\/\/stanzwerkzeuge.de\/?page_id=243"},"modified":"2025-10-02T07:29:13","modified_gmt":"2025-10-02T05:29:13","slug":"general-terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stanzwerkzeuge.de\/en\/general-terms-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"<p><a class=\"btn btn-primary\" href=\"https:\/\/stanzwerkzeuge.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/AGB.pdf\" target=\"\" rel=\"noopener\">Download<\/a><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte, die zum Betrieb des Handelsgewerbes des Auftragnehmers (AN) geh\u00f6ren. Diese gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Herausgegeben vom FDS Fachverband Deutscher Stanzformenhersteller e.V. (07.2014)<\/p>\n<style>#sp-ea-590 .spcollapsing { height: 0; overflow: hidden; transition-property: height;transition-duration: 300ms;}#sp-ea-590.sp-easy-accordion>.sp-ea-single {margin-bottom: 10px; border: 1px solid #e2e2e2; }#sp-ea-590.sp-easy-accordion>.sp-ea-single>.ea-header a {color: #444;}#sp-ea-590.sp-easy-accordion>.sp-ea-single>.sp-collapse>.ea-body {background: #fff; color: #444;}#sp-ea-590.sp-easy-accordion>.sp-ea-single {background: #eee;}#sp-ea-590.sp-easy-accordion>.sp-ea-single>.ea-header a .ea-expand-icon { float: left; color: #444;font-size: 16px;}<\/style><div id=\"sp_easy_accordion-1759382631\"><div id=\"sp-ea-590\" class=\"sp-ea-one sp-easy-accordion\" data-ea-active=\"ea-click\" data-ea-mode=\"vertical\" data-preloader=\"\" data-scroll-active-item=\"\" data-offset-to-scroll=\"0\"><div class=\"ea-card ea-expand sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5900\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5900\" aria-controls=\"collapse5900\" href=\"#\" aria-expanded=\"true\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-minus\"><\/i> I. Geltungsbereich<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse collapsed show\" id=\"collapse5900\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5900\"> <div class=\"ea-body\"><p>Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens.<br \/>In diesen AGB wird der Stanzformenhersteller als Auftragnehmer (AN) und der Gesch\u00e4ftspartner als Auftraggeber (AG) bezeichnet. Entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem AG, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5901\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5901\" aria-controls=\"collapse5901\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> II. Vertragsabschluss<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5901\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5901\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Der Besteller (AG) gibt mit seiner Bestellung ein Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB ab. Der AN nimmt dieses mit der Auftragsbest\u00e4tigung an. Mit der Bestellung erkennt der AG auch diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als f\u00fcr das Rechtsverh\u00e4ltnis mit dem AN allein ma\u00dfgeblich an.<br \/>2. Wird das Angebot (der Auftrag) des Bestellers (AG) unter Ab\u00e4nderung seines Inhaltes durch den AN angenommen, so gilt der Vertrag nach Ma\u00dfgabe der Annahmeerkl\u00e4rung als zustande gekommen, wenn der Besteller (AG) nicht unverz\u00fcglich widerspricht.<br \/>3. Die zu dem Angebot des AN geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Wird eine Bestellung durch Datenfern\u00fcbertragung (DF\u00dc) \u00fcbertragen, sind die von dem AN empfangenen oder abgerufenen Daten verbindlich.<br \/>4. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des AN.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5902\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5902\" aria-controls=\"collapse5902\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> III. Zahlungsbedingungen<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5902\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5902\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro \u201efrei verladen ab Werk\u201c, d.h. einschlie\u00dflich Verladung, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung und Transportversicherung. Zu den Preisen tritt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Mangels besonderer Vereinbarungen ist der AN berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Liefergut auf Kosten und Gefahr des AG zu verpacken, selbst oder durch Dritte zu versenden bzw. zu versichern.<br \/>2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen AN und AG zul\u00e4ssig. Der Kaufpreis ist (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem AG zur Zahlung f\u00e4llig, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der AN \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Mit der F\u00e4lligkeit der Forderung kann der AN die gesetzlichen Zinsen beanspruchen. Der AG kommt mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Mit Verzugseintritt ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den AN ist durch die vorstehende Klausel nicht ausgeschlossen.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5903\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5903\" aria-controls=\"collapse5903\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> IV. Eigentumsvorbehalt<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5903\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5903\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem AN gegen den AG zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des AN. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des AG, z. B. Zahlungsverzug, hat der AN nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, den Liefergegenstand zur\u00fcckzunehmen. Nimmt der AN den Liefergegenstand zur\u00fcck, stellt dieses einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar.<br \/>2. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Bei Pf\u00e4ndung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch dritte Hand, hat der AG den AN unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<br \/>3. Der AG ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, tritt jedoch dem AN bereits jetzt alle Forderungen mit s\u00e4mtlichen Nebenrechten in H\u00f6he des mit dem AN vereinbarten Preis, einschlie\u00dflich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der AG erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des AN, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Der AN verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der AG hat auf Aufforderung dem AN die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.<br \/>4. Im Falle der Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den AG setzt sich das Anwartschaftsrecht an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, dem AN nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet wird, erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes der Verkaufssache zu den anderen bearbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des AG als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der AG dem AN anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der AG tritt dem AN auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen; der AN nimmt die Abtretung schon jetzt an.<br \/>5. Die Verk\u00e4uferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers in der H\u00f6he freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5904\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5904\" aria-controls=\"collapse5904\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> V. Mitwirkungspflicht des Kunden (AG)<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5904\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5904\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Maschinendaten und Zeichnungen<br \/>a. Der AG ist f\u00fcr die rechtzeitige Bereitstellung der zur Werkzeuganfertigung erforderlichen besonderen Maschinendaten verantwortlich. Dem AN liegen die Daten von g\u00e4ngigen Maschinentypen in der Regel vor. Der AN verwendet die vom Maschinenhersteller zuletzt ver\u00f6ffentlichte Version der Datenbl\u00e4tter, wenn der AG keine abweichenden Daten zur Verf\u00fcgung stellt.<br \/>b. Liegen keine Ver\u00f6ffentlichungen des Maschinenherstellers zum angegebenen Maschinentyp vor oder entspricht die Maschine des AG nicht den Standard-Abmessungen, muss der AG die f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlichen Maschinendaten und die f\u00fcr die Konstruktion des Werkzeugs notwendigen Einbauzeichnungen f\u00fcr die Maschine bereitstellen. Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich um die Dauer der Klarstellung und Bereitstellung der erforderlichen Daten und Einbauzeichnungen.<br \/>c. Alternativ kann der AN auf entsprechende Weisung dem AG die f\u00fcr die Konstruktion des Werkzeugs verwendeten Einbaudaten zur \u00dcberpr\u00fcfung seiner Maschine \u00fcbermitteln. Dieses Angebot bezieht sich auf alle Vorgaben und Herstellungsstufen des Werkzeugpakets. Dem AG obliegt es diese Daten zu pr\u00fcfen und dem AN zu best\u00e4tigen. F\u00fcr die Ergebnisse der Eigen\u00fcberpr\u00fcfung haftet der AN nicht.<br \/>2. Festlegung der Haltepunkte<br \/>a. Die Haltepunkte (Unterbrechungen der Schnittlinien nach den Anforderungen des herzustellenden Endprodukts und der weiteren Bearbeitungsschritte nach dem Stanzvorgang) sind vom AG zu definieren (Position, Form, Gr\u00f6\u00dfe) und verbindlich festzulegen.<br \/>b. Sofern dem AG keine Erfahrungswerte oder eigene Erkenntnisse vorliegen, kann der AN den AG bei der Definition und Festlegung der Haltepunkte unterst\u00fctzen. Der AN haftet in diesem Fall nicht f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den. Die Gew\u00e4hrleistung bleibt im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<br \/>3. Gummierung<br \/>a. Die Gummierung der Stanzform (Wahl des Materials und dessen Eigenschaften, Position, Form, Gr\u00f6\u00dfe) wird nach Standards und Erkenntnissen des AN ausgef\u00fchrt. Abweichende Forderungen des AG zur Ausf\u00fchrung der Gummierung sind vom AG zu definieren und verbindlich festzulegen.<br \/>b. Erscheint die kundenseitige Definition oder Festlegung der Gummierung generell oder f\u00fcr das zur Verarbeitung vorgesehene Material oder f\u00fcr das herzustellende Produkt oder die folgenden Bearbeitungsschritte problematisch, wird der AN auf die nach den Auftragsdaten erkennbaren Problemstellungen hinweisen. Besteht der AG auf die Festlegung trotz Hinweises vom AN, ist die Gew\u00e4hrleistung und Haftung des AN beschr\u00e4nkt auf M\u00e4ngel und Mangelfolgen, welche auch aufgetreten w\u00e4ren, wenn der AG dem Hinweis gefolgt w\u00e4re.<br \/>4. Umgebungsbedingungen<br \/>a. Um eine optimale Qualit\u00e4t, h\u00f6chste Standzeiten und eine lange Lebensdauer zu erreichen, bestehen die Werkzeuge aus hochpr\u00e4zisen Bauteilen. Um diese in Funktion und Standzeiten zu erhalten, m\u00fcssen die Umgebungsbedingungen optimal eingestellt sein. Optimale klimatische Verh\u00e4ltnisse sind erf\u00fcllt bei einer Umgebungstemperatur von 20\u00b0C sowie einer relativen Luftfeuchtigkeit (RLF) von 50%. Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeitsmenge betr\u00e4gt unter diesen Bedingungen 8,75 g\/m\u00b3.<br \/>b. Alle Werkzeuge sind nach einem Transport, bei welchem nicht die konstante Basistemperatur von 20\u00b0C sowie eine relative Luftfeuchtigkeit von 50% garantiert werden konnte, auf die vorgegebene Umgebungsbedingungen zu klimatisieren. Abweichungen hiervon f\u00fchren zu positiven wie negativen Verzugskoeffizienten und haben eine direkte Auswirkung auf die Ma\u00dfgenauigkeit der Stanzprodukte.<br \/>c. Die Werkzeuge sind auf eine optimale Umgebungstemperatur von 20\u00b0C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50% ausgelegt. Ein \u00dcber- oder Unterschreiten dieser Werte kann zu Abweichungen und Ma\u00dfver\u00e4nderungen f\u00fchren.<br \/>Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit neigen die Metalle zu Korrosionsbildung.<br \/>5. Lagerung<br \/>a. Um eine m\u00f6glichst lange Lebensdauer der Komponenten zu erhalten, ist es wichtig, dass das Werkzeug sachgerecht eingelagert wird.<br \/>b. Bei l\u00e4ngerer Einlagerung ist darauf zu achten, dass die klimatischen Vorgaben eingehalten werden. Die Normtemperatur betr\u00e4gt 20\u00b0C, die relative Luftfeuchtigkeit 50%.<br \/>c. W\u00e4hrend der Lagerung muss eine Taupunktbildung unbedingt vermieden werden. Sind die klimatischen Vorgaben nicht eingehalten, kann Wasserdampf aus der Luft kondensieren. Die \u00fcbersch\u00fcssige Feuchtigkeit schl\u00e4gt sich als Niederschlag auf die Werkzeugteile nieder. Die Folge ist eine m\u00f6gliche Korrosion der Bauteile. Die Einsatzm\u00f6glichkeit des Werkzeugs wird dadurch beeintr\u00e4chtigt.<br \/>d. Das Werkzeug ist teilweise zum Schutz gegen Korrosion beschichtet. Es ist zu beachten, dass Beschichtungen grunds\u00e4tzlich nur korrosionshemmend wirken k\u00f6nnen.<br \/>e. Vor dem Einsatz nach l\u00e4ngerer Zeit der Einlagerung ist eine komplette \u00dcberpr\u00fcfung aller Werkzeugkomponenten notwendig.<br \/>6. Neu- und Wiederinbetriebnahme<br \/>a. Bedingt durch Fertigungsverfahren, Transport und Lagerung k\u00f6nnen sich R\u00fcckst\u00e4nde im Werkzeug ansammeln, die sich erst mit der Inbetriebnahme l\u00f6sen und trotz gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nicht im Vorfeld erkannt worden sind. Die Anfahrweise muss daher separiert werden. Vor der Freigabe der Produktion sind die Fertigungsteile qualitativ auf Reinheit und Ma\u00dfhaltigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>b. Vor der Neu- und Wiederinbetriebnahme sind alle Linien, Schrauben sowie Passungen durch einen Fachmann auf festen und positionsgerechten Sitz zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>7. Blindenschriftpr\u00e4gungen<br \/>a. Pr\u00e4gepatrizen werden vom AN mit der im Herstellungsprozess erforderlichen Sorgfalt hergestellt und einer genauen Ausgangspr\u00fcfung unterzogen. Die Brailleschrift wird entsprechend der Textvorgabe des AG umgesetzt.<br \/>b. Der AG ist verpflichtet, die Pr\u00e4gepatrizen einer Gegenpr\u00fcfung zu unterziehen. Der AN haftet nicht f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den, welche bei einer rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrten Gegenpr\u00fcfung nicht entstanden w\u00e4ren. Die Gew\u00e4hrleistung bleibt im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<br \/>c. Wird der AN als Produzent der Pr\u00e4gestempelplatte von Dritten in Anspruch genommen, ist der AG verpflichtet, den AN aus der Haftung insoweit freizustellen, als der Haftpflichtfall bei einer ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrten Gegenpr\u00fcfung nicht entstanden w\u00e4re.<br \/>d. Der AG schuldet die Freistellung aus Anspr\u00fcchen Dritter auch dann, wenn die Haftung auf einer fehlerhaften Textvorgabe des AG gem\u00e4\u00df Absatz 1 beruht.<br \/>8. Umgebungsbedingungen \/ Qualit\u00e4t externer Medien<br \/>F\u00fcr die Herstellung von Lebensmittelverpackungen sind die einschl\u00e4gigen Sonderbedingungen zu beachten.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5905\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5905\" aria-controls=\"collapse5905\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> VI. Besondere Untersuchungspflichten, Gew\u00e4hrleistung, Haftung<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5905\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5905\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Der AG hat bei Anlieferung die richtige und vollst\u00e4ndige Werkzeugausf\u00fchrung anhand seiner Bestellvorgaben visuell zu pr\u00fcfen. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des AG bestehen nur, wenn der AG seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<br \/>F\u00fcr die Bearbeitung einer M\u00e4ngelr\u00fcge und die Feststellung eines Mangels wird eine genaue Beschreibung des Mangels oder seiner Auswirkungen, nach M\u00f6glichkeit ein gestanzter Bogen und erforderlichenfalls Zugang zum Werkzeug und der vorgesehenen Maschine ben\u00f6tigt.<br \/>2. Rechtzeitig vor Aufnahme der Produktion ist das Werkzeug von dem AG auf Funktion, Ma\u00dfhaltigkeit (z.B. Nutzen- und Gesamtma\u00dfe, Linienh\u00f6hen und -breiten, Schnitt, Ausf\u00fchrungen, Seitenrichtigkeit, Funktion und G\u00fcte) zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit dem Werkzeug ist ein Musterbogen zu stanzen. F\u00fcr Folgesch\u00e4den, welche bei einer rechtzeitigen und ordentlichen Kontrolle des Werkzeugs bzw. des Musterbogens nicht entstanden w\u00e4ren, \u00fcbernimmt der AN keine Haftung.<br \/>3. Dar\u00fcber hinaus wird vom AN keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den \u00fcbernommen, welche auf nachfolgend aufgef\u00fchrte Ursachen beruhen:<br \/>\u2022 unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung des AG, insbesondere gem\u00e4\u00df den jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nach VII. dieser AGB<br \/>\u2022 fehlerhafte Eigenpr\u00fcfungen des AG der Einbaudaten gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 1 lit. c dieser AGB<br \/>\u2022 unsachgem\u00e4\u00dfe oder nachl\u00e4ssige Verwendung und Behandlung durch den AG oder Dritte, insbesondere der Nichteinhaltung der Umgebungsbedingungen gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 4 dieser AGB<br \/>\u2022 unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung durch AG oder Dritte gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 5 dieser AGB<br \/>\u2022 Unterlassen der kompletten Pr\u00fcfung aller Werkzeugkomponenten nach l\u00e4ngerer Einlagerungszeit gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 5 lit. e. dieser AGB<br \/>\u2022 fehlerhafte Montage bzw. falsche Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, insbesondere das Unterlassen der erforderlichen Pr\u00fcfung nach VII. Ziffer 6 dieser AGB<br \/>\u2022 fehlender Probebetrieb des AG gem\u00e4\u00df VIII. Ziffer 2 dieser AGB<br \/>\u2022 nat\u00fcrliche Abnutzung bzw. Verschlei\u00df<br \/>\u2022 fehlende oder fehlerhafte Wartung durch AG oder Dritte<br \/>\u2022 Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Werkstoffe durch AG oder Dritte oder sch\u00e4dliche Einfl\u00fcsse des zu bearbeitenden Materials<br \/>\u2022 ungeeignete Umgebungsbedingungen gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 4 dieser AGB<br \/>\u2022 unterlassene oder fehlerhafte Gegenpr\u00fcfung bei den Pr\u00e4gepatrizen durch AG gem\u00e4\u00df VII. Ziffer 7 lit. b. dieser AGB<br \/>\u2022 bei Vertragsabschluss nicht bekannte Eigenschaften der vom AG verarbeiteten Materialien, wenn diese nach den gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden der \u00fcblichen Verwendung nicht zu erwarten sind.<br \/>4. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des AG verj\u00e4hren 1 Jahr nach Ablieferung des Liefergegenstandes bei dem AG, es sei denn, der AN hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.<br \/>5. Soweit ein von AN zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der AN zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn, dass der AN auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt ist.<br \/>Der AG hat dem AN eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung kann nach Wahl des AN durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Neulieferung erfolgen. Der AN tr\u00e4gt im Fall einer M\u00e4ngelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet Der AN kann eine Art der Nacherf\u00fcllung verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist. Der Anspruch des AG beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherf\u00fcllung. Das Recht des AN, auch diese Nacherf\u00fcllung wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten zu verweigern, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/>6. F\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist das Werkzeug f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Erf\u00fcllungsort der Nacherf\u00fcllung ist der Sitz des AN. Auf Verlangen des AN hat der AG hat das Werkzeug an den AN zu \u00fcbersenden. Die notwendigen Versandkosten f\u00fcr R\u00fccklieferung und Wiederanlieferung \u00fcbernimmt bei einer berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge der AN im Rahmen der Kosten des g\u00fcnstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet. Dem AN bleibt vorbehalten, die Nachbesserung beim AG durchzuf\u00fchren, insbesondere wenn aufgrund des geschilderten Mangels eine Nacherf\u00fcllung beim AG sachdienlich erscheint oder wenn eine Nacherf\u00fcllung beim AN mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden w\u00e4re.<br \/>7. Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten, vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umst\u00e4nden etwas anderes ergibt.<br \/>8. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen des Mangels kann der AG erst geltend machen, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des AG zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzanspr\u00fcchen zu nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/>9. Schadenersatzanspr\u00fcche des AG sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der AN haftet uneingeschr\u00e4nkt nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung zum Erreichen des Ziels des Vertrages notwendig sind, z.B. hat der AN dem AG die Sache frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln zu \u00fcbergeben und das Eigentum nach Zahlung des vollst\u00e4ndigen Kaufpreises zu verschaffen. Ebenso haftet der AN f\u00fcr Sch\u00e4den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.<br \/>Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des AN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5906\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5906\" aria-controls=\"collapse5906\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> VII. Aufrechnungsverbot \/ Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5906\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5906\"> <div class=\"ea-body\"><p>Der AG ist zur Aufrechnung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, vom AN anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der AG nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5907\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5907\" aria-controls=\"collapse5907\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> VIII. Eigentumsrechte \/ Urheberrechte<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5907\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5907\"> <div class=\"ea-body\"><p>An den zu dem Angebot des AN geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00dfangaben beh\u00e4lt der AN die vollst\u00e4ndigen Eigentums-, Urheber-, sowie sonstigen Schutzrechten. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Im Falle des Versto\u00dfes gegen diese Bestimmung richtet sich die Haftung des AG nach den gesetzlichen Regelungen.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5908\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5908\" aria-controls=\"collapse5908\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> IX. Datenschutz<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5908\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5908\"> <div class=\"ea-body\"><p>Die vom AG \u00fcbermittelten Daten werden vom AN gespeichert und bestimmungsgem\u00e4\u00df verarbeitet. Der AN ist nicht berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben soweit hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ausgenommen von der Weitergabe der Daten sind solche Daten, die zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich werden.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"ea-card sp-ea-single\"><h3 class=\"ea-header\"><a class=\"collapsed\" id=\"ea-header-5909\" role=\"button\" data-sptoggle=\"spcollapse\" data-sptarget=\"#collapse5909\" aria-controls=\"collapse5909\" href=\"#\" aria-expanded=\"false\" tabindex=\"0\"><i aria-hidden=\"true\" role=\"presentation\" class=\"ea-expand-icon eap-icon-ea-expand-plus\"><\/i> X. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/a><\/h3><div class=\"sp-collapse spcollapse \" id=\"collapse5909\" data-parent=\"#sp-ea-590\" role=\"region\" aria-labelledby=\"ea-header-5909\"> <div class=\"ea-body\"><p>1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen (einschlie\u00dflich Scheck- und Wechselklagen) sowie s\u00e4mtliche sich zwischen AN und dem AG ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen AN und AG geschlossenen Vertr\u00e4gen ist der Firmensitz des AN. Der AN ist berechtigt, den AG auch an seinem Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen.<br \/>2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CiSG).<br \/>3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<br \/>4. Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download Die nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte, die zum Betrieb des Handelsgewerbes des Auftragnehmers (AN) geh\u00f6ren. Diese gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens. Herausgegeben vom FDS Fachverband Deutscher Stanzformenhersteller e.V. 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