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III. Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro „frei verladen ab Werk“, d.h. einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung und Transportversicherung. Zu den Preisen tritt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarungen ist der AN berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Liefergut auf Kosten und Gefahr des AG zu verpacken, selbst oder durch Dritte zu versenden bzw. zu versichern.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen AN und AG zulässig. Der Kaufpreis ist (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem AG zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der AN über den Betrag verfügen kann. Mit der Fälligkeit der Forderung kann der AN die gesetzlichen Zinsen beanspruchen. Der AG kommt mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Mit Verzugseintritt ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den AN ist durch die vorstehende Klausel nicht ausgeschlossen.