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VIII. Eigentumsrechte / Urheberrechte

An den zu dem Angebot des AN gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben behält der AN die vollständigen Eigentums-, Urheber-, sowie sonstigen Schutzrechten. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung richtet sich die Haftung des AG nach den gesetzlichen Regelungen.