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X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen AN und dem AG ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen AN und AG geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des AN. Der AN ist berechtigt, den AG auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CiSG).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
4. Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.